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Die zehn häufigsten Fehler im Online-Shop – und wie man sie beseitigen kann

Yvonne Bachmann ist als Rechtsanwältin für den Händlerbund tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche bewegen. In diesem Beitrag beschreibt Sie 10 Fehler im Online-Shop und wie man sie beseitigt.

Die zehn häufigsten Fehler im Online-Shop – und wie man sie beseitigen kann 1. Fehlerhafte Rechtstexte Rechtstexte stehen seit längerer Zeit in der Kritik, den Verbraucher nicht mehr aufzuklären oder zu informieren und nur nach der Devise „je länger, desto besser“ gestaltet zu sein. Dennoch kommt man als Händler nicht um eigene Rechtstexte herum. Warum? Weil der Kunde im Online-Handel vor einer Bestellung keinen direkten Kontakt zum Verkäufer hat, muss er sich problemlos selbst über seine Rechte und Pflichten informieren können. Gebündelt sollten diese Hinweise für den Kunden in den Rechtstexten werden. In jeden Online-Shop sollten daher Schaltflächen mit folgender oder ähnlicher Bezeichnung integriert werden:

Impressum Datenschutzerklärung AGB und Kundeninformationen Widerrufsrecht Zahlung und Versand

Inhaltlich sollte stets auf Aktualität geachtet werden. Veraltete, lückenhafte oder unrichtige Rechtstexte sind einer der häufigsten Gründe für eine Abmahnung. 2. Unrichtige oder irreführende Werbeaussagen Jedes Produkt ist nur so gut, wie seine Werbung. Klar, dass Händler tief in die Marketing-Trickkisten greifen und ihre Ware so toll wie möglich beschreiben wollen. Ein Online-Händler ist für ein auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot jedoch vollumfänglich verantwortlich - auch wenn er die Texte nicht selbst erstellt hat, sondern die des Herstellers übernommen hat. Beispiel: Wer bestimmte gesundheitsbezogene Wirkweisen seiner Produkte bewirbt, sollte sicherstellen, dass die behaupteten Wirkweisen bereits wissenschaftlich anerkannt sind bzw. wissenschaftlich belegt werden können. 3. Fehlende Grundpreise Händler, die Waren unter Angabe von G...

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Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann ist als Rechtsanwältin für den Händlerbund tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche bewegen.

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